Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der DH STUDIO Werbeagentur Dirk Holst, 51143 Köln

§ 01. GÜLTIGKEIT

01.1 Die Firma DH STUDIO Werbeagentur Dirk Holst, vertreten durch Herrn Dirk Holst, Hauptstraße 239, 51143 Köln (nachfolgend DH STUDIO genannt), führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert werden.
01.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit DH STUDIO sind die Bestimmungen dieser AGBs maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

§ 02. VERTRAGSABSCHLUSS

02.1 Angebote (auch aus unseren Standardpreislisten) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax, Brief) zu den Bedingungen dieser AGBs von DH STUDIO angenommen.
02.2 Mündliche Absprachen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief).

§ 03. TERMINE

03.1 Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§ 04. VERBINDLICHKEIT DER DIENSTLEISTUNG

04.1 Ein schriftlich erteilter Auftrag an DH STUDIO (E-Mail, Fax, Brief) ist verbindlich. Eine darüber hinausgehende Auftragsbestätigung von DH STUDIO muss nicht erfolgen.
04.2 Verzichtet der Auftraggeber seinerseits auf eine schriftliche Auftragserteilung, wird DH STUDIO den rechtmäßig erteilten Auftrag nach Aufforderung schriftlich bestätigen.

§ 05. RECHTLICHES

05.1 Jeder erteilte Kreativ-Auftrag an DH STUDIO (Entwurf/Gestaltung/Grafik/Design/Foto) ist ein Urheberwerksvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrecht und des Urheberrechtsgesetzes.
05.2 Die Entwürfe, Werkzeichnungen und Fotografien von DH STUDIO sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe noch nicht erreicht ist.
05.3 Ohne Zustimmung von DH STUDIO dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei einer Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt DH STUDIO, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
05.4 Die Werke von DH STUDIO dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von DH STUDIO und gegebenenfalls nach Vereinbarung eines erweiterten Nutzungshonorars gestattet.
05.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von DH STUDIO.
05.6 Über Art und Umfang der Nutzung steht DH STUDIO ein Auskunftsanspruch zu.
05.7 Vorgaben, Vorlagen, Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
05.8 DH STUDIO setzt voraus, dass das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Eine Prüfung durch DH STUDIO erfolgt nicht, solange keine ausdrückliche schriftliche Beauftragung dazu erfolgt. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. DH STUDIO geht davon aus, dass der Auftraggeber/Nutzer zur Verwendung berechtigt ist.
05.9 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, dürfen die von DH STUDIO erstellten Gestaltungen, Entwürfe und Fotos vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht DH STUDIO ein Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelt Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.
05.10 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.

§ 06. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 An Entwürfen und Druckvorlagen werden nur die Nutzungsrechte wie individuell vereinbart eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.

§ 07. VERGÜTUNG

07.1 Gestaltungen, Entwürfe, Werkzeichnungen und Fotos bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar (Idee bis Finishing) für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung (z.B.: Druck)
07.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet DH STUDIO ein Abschlagshonorar.
07.3 Wird von Seiten DH STUDIO kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders in einem Angebot schriftlich vereinbart, der Atelier-Stundensatz von 90,00 EUR (zzgl. MwSt.) für grafische/gestalterische Leistungen sowie 150,00 EUR (zzgl. MwSt.) für fotografische Leistungen.
07.4 Die Schaffung von Entwürfen, grafischen und fotografischen Gestaltungen und sämtliche Tätigkeiten, die DH STUDIO für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
07.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann DH STUDIO Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen abgelehnt werden.
07.6 Honorare sind Nettobeträge, die nach Rechnungsstellung zzgl. Mehrwertsteuer zu begleichen sind. Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 14 Arbeitstage nach Rechnungszustellung.
07.7 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, kann der Entwurf als abgenommen gewertet und in Rechnung gestellt werden.

§ 08. ZUSATZLEISTUNGEN UND NEBENKOSTEN

08.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Recherchen, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
08.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Fotomodelle, Assistenzen, Reproduktionen u.a.) sind zu erstatten.
08.3 DH STUDIO ist berechtigt – zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung – Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung, Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druck, Programmierung, Hosting) nimmt DH STUDIO aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
08.4 Soweit DH STUDIO auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter DH STUDIO von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
08.5 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen, Einkäufe und Nebenkosten sind zuzüglich der üblichen Agenturprovision (AE) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 09. EIGENTUMSVORBEHALT UND VERSAND

09.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen, Fotos und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von DH STUDIO die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht.
09.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an DH STUDIO zurückzugeben, digitale Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
09.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Nutzers.
09.4 Hat DH STUDIO dem Auftraggeber Originaldateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese auch nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DH STUDIO geändert werden.

§ 10. KORREKTUREN UND PRODUKTIONSÜBERWACHUNG

10.1 Sollte der Kunde selber eine Verwertung (Druck o.a.) betreiben, so ist DH STUDIO vor Produktionsbeginn ein Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 In der Regel wird eine Verwertung (Druck o.a.) bzw. eine Veröffentlichen von DH STUDIO im Sinne und gemäß der jeweiligen Beauftragung durch den Kunden und in seinem Auftrag betrieben. Voraussetzung für eine Verwertung bzw. eine Veröffentlichung ist die schriftliche Freigabe des jeweiligen Werkes durch den beauftragenden Kunden/Nutzer.

§ 11. HAFTUNG

11.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von DH STUDIO nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
11.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Angaben in Bild, Ton und Text.
11.3 Sofern DH STUDIO auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet DH STUDIO nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
11.4 Die Haftung von DH STUDIO für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn DH STUDIO weder mit der Kontrolle der Filme, der Andrucke oder der Druckabnahme beauftragt wurde.
11.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an DH STUDIO, stellt er ihn von der Haftung frei.
11.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von DH STUDIO nicht ausgeschlossen.
11.7 Erhält DH STUDIO den Auftrag zur Gestaltung einer Direktmarketingaktion (z.B. Mailings mit oder ohne Antwortkarte) obliegen dem Auftraggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Deutschen Post (o. ä.) zu klären, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.8 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung – insbesondere für Datenverlust – ausgeschlossen.
11.9 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden digitale Daten maximal drei Jahren aufbewahrt.
11.10 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Disketten, CD-ROMs oder DVDs, die dem Kunden geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.

§ 12. BELEGE UND COPYRIGHT

12.1 Von vervielfältigten Werken sind DH STUDIO unaufgefordert 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. DH STUDIO ist berechtigt, diese Arbeitsproben als Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
12.2 DH STUDIO ist berechtigt seinen Kunden als Referenz in Print und Internet aufzuführen und mit http://www.dhstudio.de (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht anderes vereinbart wurde.

§13. GESTALTUNGSFREIHEIT

13.1 Für DH STUDIO besteht im Rahmen eines Auftrags generell Gestaltungsfreiheit.

§14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

14.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet DH STUDIO bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§15. WEBHOSTING

15.1 Die Leistungen sind an Laufzeiten gebunden und werden für die gesamte Laufzeit im Voraus berechnet. Sofern vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, besteht kein Recht auf Rückvergütung von geleisteten Zahlungen oder auf Zahlungseinstellung für die Restlaufzeit.
15.2 Kommt der Kunde der Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist (Datum des Zahlungseingangs und der Wertstellung auf dem in der Rechnung angegebenem Konto innerhalb 10 Tagen) nicht nach (Zahlungsverzug), ist DH STUDIO berechtigt, aufgrund des Zahlungsverzuges die entsprechenden Leistungen zu sperren.
15.3 Erfolgte Sperrungen aufgrund des Zahlungsverzuges unterbrechen weder eventuelle Laufzeiten, noch entbinden diese Sperrungen den Kunden von der Zahlungspflicht, da die bestellten Leistungen immer noch bereitgestellt aber nicht erreichbar sind.
15.4 Ausserdem behält sich DH STUDIO sich das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn berechtigte Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.
15.5 Sperrt DH STUDIO dem Kunden berechtigt Leistungen wegen Zahlungsverzug, berechnet DH STUDIO dem jeweiligen Kunden für die Entsperrung eine Bearbeitungspauschale von 50,00 Euro und kann die Entsperrung von Zahlungseingang der Bearbeitungspauschale abhängig machen.
15.6 Eingerichtete Domains (mit oder ohne Webspace) haben eine Laufzeit von einem Jahr und können bis sechs Wochen zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich in eigenhändig unterschriebener Briefform vorliegen.
15.7 Die Abrechnung erfolgt in der Regel vierteljährlich.

§16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

16.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
16.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von DH STUDIO Werbeagentur Dirk Holst
16.3 Gerichtsstand ist Köln, der Sitz von DH STUDIO.

§17. ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FOTO-DESIGN IM BEREICH FREIZEIT/TOURISTIK SOWIE HOTELLERIE/ GASTRONOMIE UND WELLNESS

FÜR FOTO-DESIGN IM BEREICH FREIZEIT/TOURISTIK SOWIE HOTELLERIE/ GASTRONOMIE

TECHNIK: (wahlweise) Foto-Design auf professioneller Basis, digital auf einem 12MB-Vollformat-Sensor (Bildgröße netto ca. 36MB/300dpi/RGB) oder einem 31MB-Vollformat-Sensor (Bildgröße netto ca. 105MB/300dpi/RGB). Lieferung von jpg-Dateien; TIFF und/oder RAW-Dateien nur bei gesonderter Beauftragung. Auf Wunsch bieten wir gerne auch noch analoge Mittel- und Großformatfotografie in 6×7 cm, 9 x12 cm gesondert an.

GRUNDLAGE: Planung der Fotoproduktion erfolgt gemäß individueller Themen- bzw. DH-Checkliste. Basis für ein Shooting ist die schriftliche Auftragserteilung und/oder Auftragsbestätigung (spez. auch hinsichtlich gebuchter Fotomodelle) sowie eine Themen- bzw. Motivliste des Kunden oder die ausgefüllte DH-Checkliste, in der die Themen und Sets erfasst sind. Hierbei ist zu beachten, dass – auch abhängig von der Vorbereitung auf der Kundenseite – bei hochwertiger Still-Fotografie ca. 6-8 Sets pro Tag realisiert werden können, je nachdem wie viele Motive an einem Set entstehen sollen (ø: 1 Std. pro Set). Produktionen mit Fotomodellen können 10%-20% zeitlichen Mehraufwand erfordern.

TERMINE: Jeweils nach Absprache und schriftlicher Bestätigung. Bei mehr als 100 km Entfernung erfolgt die Anreise für das gesamte Team in der Regel am Vorabend des ersten Shooting-Tages. Die Abreise erfolgt jeweils am Morgen nach dem letzten Shootingtag. Unter 100 km erfolgt die Anreise in der Regel am Morgen des Shooting-Tages; die Abreise am Abend des letzten Shootingtages.

SPESEN: Bei mehrtägigen Produktionen bzw. größeren Distanzen (Anreise am Vorabend) erfolgt eine angemessene kostenfreie Unterbringung im Haus/Hotel bzw. durch den Kunden, möglichst in Einzelzimmern für jeden Mitarbeiter des Teams, in jedem Fall aber für Hr. Holst sowie volle kostenfreie Verpflegung für alle Mitarbeitenden während der gesamten Produktionsdauer.

SUPPORT VOM KUNDEN: Während des Shootings sollte uns ein/e Mitarbeiter/in des Hauses mit helfender Hand und organisatorischem Talent zur Seite stehen. Eventuell benötigte Accessoires und/oder Zubehör werden nach noch zu treffender Absprache vom Haus/Kunden gestellt. Für Ihre hausinterne Vorbereitung zu unterstützen, stellen wir Ihnen gerne unsere ‚To-Do-Liste‘ zur Verfügung!

ARBEITSZEIT: Ein Shooting-Tag wird grundsätzlich mit 8 Stunden angesetzt, darin enthalten sind die Auf-, Ab-, Umbau- und Wege-Zeiten, sowie notwendige Bildkontrollen, -bearbeitungen und Datenstrukturierungen bei digitalen Produktionen. Kundenbedingte Bildbearbeitungen und Retuschen werden nach Aufwand gesondert angeboten und abgerechnet.

LIEFERUNG: In der Regel werden digitale Bilddaten 2-3 Tage nach Produktionsende in strukturierten Themenordnern als JPG-Dateien auf DVD, Stick oder als Download an den Kunden per Post geschickt. Bei gesonderter Beauftragung kann unter Umständen auch unmittelbar nach Shootingende ein Stick mit Bilddaten übergeben werden. Eine Datenbevorratung bei DH STUDIO erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung dazu!

STORNOREGELUNG: Bei Absage der Fotoproduktion mit 10-7 Arbeitstagen vor dem Termin, sind 25% der Honorare gem. Auftrags-bestätigung fällig, bei einer Absage mit 6-4 Arbeitstagen vor erstem Shootingtag sind 50% der Honorare gem. Auftragsbestätigung fällig. Bei einer Absage mit weniger als 4 Arbeitstagen vor dem ersten Shootingtag sind 75% aller Honorare gem. Auftragsbestätigung fällig.

RECHTLICHES: Der Kunde, der in der Auftragsbestätigung bzw. unter ‚Jobtitel’ namentlich genannt ist, erhält sogenannte ‚einfache Nutzungsrechte’. Er kann das Bildmaterial für seine Vertriebs-, Werbe- und Kommunikationszwecke in allen Medien, Portalen und Vertriebskanälen digital und print, zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwenden – sofern keine Rechte Dritter (z.B.: Modelle / Mitarbeiter) verletzt werden und sofern nichts anders vereinbart wurde. Gleiches gilt, wenn Dritte für oder im Auftrag dieses Kunden werben. (wenn möglich bitte mit Bildnachweis: Foto: DH STUDIO, Köln). Es gelten die jeweils in der spezifischen individuellen Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen.

AUSSCHLUSS: Eine Weitergabe an Dritte, die das Bildmaterial für eine eigene Werbung oder Kommunikation, die nichts mit dem eigentlichen Kunden zu tun hat, nutzen wollen, ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Zustimmung des Urhebers und gegebenenfalls einer gesonderten Honorierung.

Die Urheberrechte liegen bei DH STUDIO, Dirk Holst. Im Falle einer Firmenwandlung, -auflösung bzw. einer Firmenveräußerung erlöschen diese Nutzungsrechte. Das Bildmaterial bleibt solange uneingeschränktes Eigentum von DH STUDIO und darf nicht verwendet werden, bis die Arbeiten vollständig bezahlt worden sind. Der Gerichtsstand ist Köln.

DH STUDIO behält sich das Recht vor, Aufnahmen aus der Produktion für eigene Zwecke zu nutzen sowie auch zur Nutzung in journalistischen Publikationen ins eigene Bildarchiv zu übernehmen.

Stand: Köln, 07 / 2015